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Änderungen bei Pensionszusagen machen eine Überprüfung erforderlich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellte mit seinem Schreiben vom 06. April 2005 fest, dass bestimmte Abfindungsklauseln in Pensionszusagen steuerschädlich sind.

Allerdings hat das BMF die Möglichkeit eingeräumt, die schädlichen Abfindungsklauseln bis zum 31.12.2005 rechtskonform anzupassen.
Selbstverständlich werden alle Kunden, die über D A V I D eine Pensionszusage gestaltet haben, über die Möglichkeiten einer Überprüfung informiert. Wir stellen diesen Service aber auch allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte an eine unserer Geschäftsstellen:

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